Interkultureller Gemeinschaftsgarten Eppelheim

Unsere Regeln

  1. Toleranz und Respekt: Im Garten herrscht ein wertschätzender und respektvoller Umgang miteinander. Wir wollen friedlich und erfolgreich zusammenarbeiten.

  2. Zugang: Das Eingangstor zum Gemeinschaftsgarten erhält ein Schloss mit einem Nummerncode. Jede/r Gemeinschaftsgärtner/in bekommt den Zahlencode. Entsprechendes gilt für die Tür zum Gartenhäuschen.

  3. Anbauarten: Im Gemeinschaftsgarten soll Platz sein für verschiedene Arten von Anbau: z.B. Permakultur, Hochbeete, „normale“ Beete, Experimentierflächen (z.B. Inkaanbau-weise), ein Beet für Kinder.

  4. Achtsamkeit und Nachhaltigkeit: Der achtsame Umgang mit allen Lebewesen und Pflanzen ist uns wichtig. Im Gemeinschaftsgarten wird ökologisch und nachhaltig gegärtnert. Das heißt insbesondere: Wir verwenden kein Gift bzw. chemischen Mittel zur Unkraut- oder Schädlingsbekämpfung, keine synthetischen Dünger und keine Erde mit Torfanteilen. Hybride Sorten sollten vermieden und eigenes Saatgut gewonnen werden.

  5. Ressourcen, Kompost und Müll: Wir möchten, dass alle sorgsam mit den vorhandenen Ressourcen wie Wasser, Erde, Holz usw. umgehen. Gartengrünschnitt und Schnittgut aus Gehölzen aus dem Gemeinschaftsgarten können auf dem gemeinsamen Kompost deponiert werden. Jede*r räumt seinen Abfall auf und entsorgt ihn zu Hause.

  6. Gartengeräte: Mit den Gartengeräten, den Gießkannen usw. muss sorgsam umgegangen werden. Benutzte Gartengeräte werden nach Gebrauch gesäubert und jedes an ihren Ort geräumt.

  7. Gemeinschaftstag und Besprechungen: Der Samstag ist Besprechungstag der Gemeinschaft. Besprechungen finden immer zu einer bestimmte Uhrzeit statt, die noch zu bestimmen wäre. Bei den Besprechungen werden geregelt: Aufgaben, Aufgabenverteilung und Arbeitspläne: z.B. Art der Pflanzen, Ort der Anpflanzung, Pflege, Unkraut jäten, Gießen, Ernte, Aktivitäten, Anschaffungen, Werbung. Alle sind eingeladen, sich zu beteiligen und eigene Wünsche und Ideen einzubringen.

  8. Kleingruppen: Damit die jeweiligen Arbeiten im Gemeinschaftsgarten auf möglichst vielen Schultern verteilt sind, können sich Kleingruppen bilden, die bestimmte Aufgaben übernehmen. Grundsätzlich kann jeden Tag zwischen 8:00 Uhr und 22:00 Uhr auch von einzelnen im Garten gearbeitet werden, z.B. gießen, jäten.

  9. Kennzeichnung: Alles Gesäte und Gepflanzte sollte gekennzeichnet werden, damit die jungen Pflanzen nicht durch die Gartenarbeit anderer wieder zerstört werden und damit wir die Übersicht behalten.

  10. Ernte: Für Gemeinschaftsbeete gilt: Naschen erlaubt, ernten jedoch nur in der Gemeinschaft!

  11. Bei allen Aktivitäten im Gemeinschaftsgarten muss auf die Anwohner in der Nachbarschaft Rücksicht genommen werden (z.B. Ruhezeiten)

  12. Grillen: nicht nur die Gemeinschaft, sondern auch Einzelmitglieder mit ihrer Familie dürfen auf dem Garten-gelände grillen. Allerdings ist der Gemeinschaftsgarten nicht dafür gedacht, dass Privatfeiern von Mitgliedern oder Außen-stehenden auf dem Gelände stattfinden.

  13. Haustiere und Kraftfahrzeuge: sind auf dem Gartengelände nicht erlaubt.

  14. Persönliche Haftung: Die Benutzung des Gartens erfolgt auf eigene Verantwortung. Jedes Mitglied haftet für Schäden, die von ihm selbst, seinen Angehörigen oder durch Freunde verursacht werden. Eltern haften für ihre Kinder und haben die Aufsichtspflicht. Kinder sollten sich nicht unbeaufsichtigt im Garten aufhalten.

  15. Schäden sind der Gartengemeinschaft zu melden.(Jede/r Gemeinschaftsgärtner/in sollte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben)

  16. Jede Person, die sich der Gartengemeinschaft des „Eppelheimer Gemeinschaftsgartens“ anschließt, akzeptiert das Selbstverständnis der Gemeinschaft und die Regeln des Gemeinschaftsgartens.